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Video: Der Abgasskandal bei Audi

 

Auch die Audi AG wurde nunmehr von zahlreichen Oberlandesgerichten verurteilt. Die Schutzbehauptungen, dass die Motoren von der Muttergesellschaft, nämlich der VW AG, hergestellt worden seien und die Audi AG keine Verantwortung treffe, erhalten kaum noch Gehör. Das Oberlandesgericht München führt in seinem Urteil vom 15.10.2019, Az. 24 U 797/19, hierzu aus: “Es bedarf nicht der Täuschung des Fahrzeugherstellers (hier: Audi AG) durch den Hersteller des Motors (hier: VW AG), sondern es ist ebenso anstößig, wenn dem Fahrzeughersteller die Eigenschaften der erworbenen und weiterzuveräußernden Ware genau bekannt sind, er und der Motorenhersteller aber dahingehend kollusiv zusammenwirken, über einen Händler einem Dritten die betreffende Sache zu veräußern, von dem sie annehmen müssen, dass er über keine Kenntnisse hinsichtlich der betreffenden nachteiligen Eigenschaft verfügt, aber in Kenntnis der Umstände von dem Geschäft Abstand nehmen würde.”

Die ARD Dokumentation “Der Fall Audi” vom 01.07.2019 befasst sich mit dieser Thematik und stellt fest: “Gestoppt wird der Einsatz manipulierter Motorsoftware aber nicht. Die Folgen des Diesel-Skandals sind gravierend.”