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Abgasskandal: Daimler spielt weiterhin auf Zeit!

Verhandlungstag vor dem Bundesgerichtshof aufgehoben

Die erwartete BGH-Entscheidung zu dem Mercedes-Abgasskandal verzögert sich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte für den 27. Oktober 2020 eine Verhandlung angesetzt. Wenige Tage vor dem Termin hat der Kläger seine Revision zurückgenommen, so dass der BGH keine Grundsatzentscheidung zu Abschalteinrichtungen bei Daimler treffen konnte. Trotz anders lautender Pressemitteilung durch Daimler ist davon auszugehen, dass die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben. Die Frage, ob Daimler genauso wie VW sittenwidrig gehandelt hat, wird der BGH nun anhand eines anderen Falles erst im Dezember 2020 entscheiden müssen. Inzwischen gehen immer mehr Gerichte von einer sittenwidrigen Schädigung durch Daimler aus. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Naumburg am 18.09.2020 die Daimler AG zu einem Schadensersatz von knapp 26.000 EUR verurteilt.

Daimler behauptet keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben

Die Aussage der Daimler AG ist es weiterhin, dass in Mercedes Fahrzeugen keine illegalen Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Trotz ständiger Wiederholung dieser Aussage, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) auch bei Daimler Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen entdeckt und diese Fahrzeuge zurückrufen lassen. Bei bislang nicht zurückgerufenen Fahrzeugen bietet Daimler nun angeblich freiwillige und kostenlose Softwareupdates an. Hiermit versucht Daimler offensichtlich, die Anordnung weiterer Rückrufaktion durch das KBA zu verhindern.

Um weitere Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft zu stoppen hatte Daimler zuvor ein Bußgeld von 800 Millionen Euro akzeptiert.

Der BGH verhandelt am 14. Dezember 2020 im Abgasskandal erstmals zu dem Thema: Daimler-Thermofenster

Der BGH hat inzwischen bereits in mehreren Verfahren zu dem VW Dieselskandal entschieden und mehrere Punkte klargestellt. Nun soll der BGH auch klarstellen, ob die Abschalteinrichtungen in Mercedes Fahrzeugen ebenfalls als illegal einzustufen sind.

Hauptsächlich wird darüber zu entscheiden sein, ob die Verwendung eines Thermofensters, welches nahezu in allen Daimler-Dieselfahrzeugen verwendet wurde, als illegal einzustufen ist. Bei einem Thermofenster wird die Abgasrückführung bei kühleren Temperaturen reduziert.

Eine derartige Steuerung der Abgasrückführung bewirkt, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand, nicht aber im normalen Fahrbetrieb eingehalten werden. Die Daimler AG macht geltend, dass die fragliche Steuerung jedenfalls zum Schutz des Motors zulässig sei. Der BGH soll nun Klarheit schaffen.

Generalanwältin des EuGH stuft Abschalteinrichtung als unzulässig ein

Auch die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Eleanor Sharpston, hatte hierzu in ihren Schlussanträgen (C-693/18) vom 30.04.2020 Stellung genommen und kam zu dem Entschluss, dass solche Abschalteinrichtungen nach den EU-Richtlinien unzulässig sind.

Eine Ermittlung gegen den Volkswagen-Konzern in Frankreich führte schließlich dazu, dass auch der EuGH sich mit diesem Thema befassen musste, da VW in neueren Modelle ebenfalls solche Thermofenster aufgespielt hat.

Die Generalanwältin erklärte hierzu, dass der Schutz des Motors vor Verschleiß oder Verschmutzung nicht ausreichend seien, die Verwendung einer solchen Abschalteinrichtung ausnahmsweise zu begründen.  

Damit hält das Daimler-Argument den Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht Stand.

Fraglich ist, ob die Luxemburger Richter in einem entsprechenden Urteil, wie so oft auch in der Vergangenheit, den Schlussanträgen der Generalanwältin folgen werden. Solch eine Entscheidung würde sich europaweit auf eine Vielzahl von Urteilen auswirken.

 

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