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Dieselskandal: Erfolgschancen für Mercedes-Fahrer?

 
Neuigkeiten für Mercedes-Fahrer im Dieselabgasskandal.

Neuigkeiten für Mercedes-Fahrer im Dieselabgasskandal.

Was bisher geschah…

Durch den VW-Skandal wurde die Welt auf Abgas-Manipulationen bei Dieselfahrzeugen aufmerksam. VW hatte am 03.09.2015 gegenüber der US-Umweltbehörde EPA die Manipulation der Abgaswerte eingeräumt. Der Konzern hatte in zahlreichen VW, Audi, Seat und Skoda-Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut und musste aufgrund zunehmender Ermittlungen und Erkenntnissen der Behörden das Vorhandensein dieser illegalen Einrichtungen einräumen.

Am 20.09.2015 kündigt der VW-Vorstandschef Martin Winterkorn eine umfassende Aufklärung auch in Deutschland an. 3 Tage später trat Winterkorn als VW-Vorstandschef zurück. Aufgrund der zugestandenen Abgas-Manipulation war es Autofahrern der Marken des VW-Konzerns nun möglich, wegen dieser illegalen Abschalteinrichtungen, gegen den Konzern zu klagen und Schadensersatz zu fordern.

Die Aufdeckung der Manipulationen zeigte, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) über mehrere Jahre nicht richtig hingeschaut hatte. Schnell gerieten daher auch die übrigen Autohersteller unter Verdacht. Mercedes-Hersteller-Daimler äußerte auf die Abgasskandal-Vorwürfe im Jahre 2015 über den damaligen Daimler Chef, Dieter Zetsche, mit den Worten: „Bei uns wird nicht betrogen.“

Doch weitere Ermittlungen ergaben, dass die angegebenen Abgaswerte bei vielen Mercedes-Fahrzeugen ebenfalls nicht stimmten. Es stellte sich heraus, dass ein Großteil der Mercedes-Dieselfahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen versehen wurde. Dennoch betonte Daimler immer wieder, dass die eigene Produktion keine illegalen Abschalteinrichtungen aufweise. Trotz ständiger Wiederholung dieser Aussage, musste Daimler zunächst angeblich „freiwillige Softwareupdates“ für zahlreiche Fahrzeuge anbieten. Damit versuchte Daimler einer zwangsweisen Rückrufaktion durch das KBA zuvorzukommen.

Schadensersatzklagen gegen die Daimler AG scheiterten oft daran, dass Gerichte diesen Schutzbehauptungen von Daimler mehr Gehör schenkten, als den offenkundigen Fakten. Um weitere Ermittlungen zu stoppen, akzeptierte Daimler ein Bußgeld über 800 Millionen Euro. Inzwischen ist das Vorhandensein von illegalen Abschalteinrichtungen in Daimler-Fahrzeugen nachgewiesen. Damit stehen die Chancen für Daimler-Dieselfahrer auf eine erfolgreiche Klage gegen den Autohersteller höher als jemals zuvor.

Der Wandel beim Daimler-Abgasskandal

Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse wird die Daimler AG immer häufiger zu Schadensersatz verurteilt. Dieselfahrer, die wegen den Manipulationen an ihren Fahrzeugen gegen den Autohersteller juristisch vorgehen, erhalten mehrere tausende Euros als Entschädigung ausgezahlt. Inzwischen wurden die positiven Urteile auch von mehreren Oberlandesgerichten bestätigt. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Naumburg am 18.09.2020 die Daimler AG zu einem Schadensersatz von knapp 26.000 EUR verurteilt. Am 05.11.2020 verurteilte das Oberlandesgericht Köln die Daimler AG, an den Kläger 53.813,18 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.06.2019 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe eines Mercedes Benz. In dem letztgenannten Urteil heißt es: „Durch den Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung hat die Beklagte das KBA bewusst getäuscht und sich damit zugleich gegenüber dem Kläger sittenwidrig verhalten.“

Immer mehr Gerichte und Gerichtsbezirke erkennen in den Mercedes-Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen. Somit steigen die Chancen für Autofahrer auch Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Unsere Anwälte raten daher allen Mercedes-Dieselfahrern, ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten einer Klage dringend überprüfen zu lassen.

Die BGH-Entscheidung zu dem Mercedes-Abgasskandal wurde mehrfach aufgehoben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte für den 27. Oktober 2020 eine Verhandlung angesetzt. Wenige Tage vor dem Termin hatte der Kläger dann seine Revision zurückgenommen, so dass der BGH keine Grundsatzentscheidung zu Abschalteinrichtungen bei Daimler treffen konnte. Trotz anders lautender Pressemitteilung durch Daimler, gehen Experten davon aus, dass die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben. Die BGH-Entscheidung zu der sittenwidrigen Handlung des Daimler-Vorstandes, sollte der BGH sodann anhand eines anderen Falles im Dezember 2020 entscheiden. Auch diese Verhandlung wurde wenige Tage vor dem Termin ebenfalls aufgehoben. Die Daimler AG versucht hier offensichtlich weiter auf Zeit zu spielen.

Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun die Illegalität der Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren

Am 17. Dezember 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, Rechtssache C-693/18, dass ein Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt. Dieses Thermofenster ist in unzähligen Mercedes-Fahrzeugen enthalten. Damit hat der EuGH ein richtungsweisendes Urteil gefällt. In dem Leitsatz der Rechtssache C-693/18 heißt es: Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen“ Hier gehts zur vollständigen Pressemitteilung.

Somit wurde nun - noch vor der BGH-Entscheidung - an höchster Stelle bestätigt, dass sowohl die bisher verwendeten Abschalteinrichtungen von großen Autoherstellern, wie z.B. VW, Audi, Seat, Skoda, Daimler, BMW, Volvo, usw., als auch deren angebotenen Softwareupdates illegal sind.

Der europäische Gerichtshof stellte klar, dass diese sogenannten Thermofenster illegal sind. Mit dieser Entscheidung steigen die Chancen auf eine Schadensersatzzahlung deutlich, da auch in zahlreichen Mercedes-Dieselfahrzeugen dieses illegale Thermofenster verwendet wurde.

 

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