Haftstrafen bei Daimler - Mercedes-Dieselskandal nun bestätigt.
Wegen Abgas-Manipulationen wurden drei Mitarbeiter der Daimler AG verurteilt.
Ein Teamleiter und zwei Sachbearbeiter von Daimler sind jetzt wegen Betrugs im Dieselskandal verurteilt worden – zu Haft auf Bewährung. Ihre Jobs bei Daimler dürfen sie behalten.
Entsprechende Strafbefehle des Amtsgerichts Böblingen sind inzwischen rechtskräftig geworden.
Mit diesen strafrechtlichen Verurteilungen erhöhen sich die Chancen auf Schadensersatzzahlungen, wegen sittenwidriger Schädigung für Mercedes-Fahrer, erheblich.
Schadensersatzklagen gegen die Daimler AG scheiterten in der Vergangenheit oft daran, dass Gerichte sämtlichen Schutzbehauptungen von Daimler Gehör schenkten. Wegen der fehlenden strafrechtlichen Verurteilungen bei Daimler wurden Dieselverfahren gegen die Daimler AG anders behandelt, als solche gegen den VW Konzern.
Um weitere Ermittlungen zu stoppen, akzeptierte Daimler ein Bußgeld über 800 Millionen Euro. Inzwischen ist sowohl das Vorhandensein von illegalen Abschalteinrichtungen in Daimler-Fahrzeugen, als auch die betrügerische Handlung gegenüber dem KBA durch die rechtskräftigen Verurteilungen mehrerer Mitarbeiter nachgewiesen.
Aktuell gibt es deshalb immer mehr Verurteilungen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB (z.B. vor dem Landgericht München I (Urteil vom 06.08.2021, Az: 34 O 8506/19) oder dem Landgericht Münster (Urteil vom 29.07.2021, Az.: O11 O 320/20)).
Damit stehen die Chancen für Daimler-Dieselfahrer auf eine erfolgreiche Klage gegen den Autohersteller höher als jemals zuvor.
Der Wandel beim Daimler-Abgasskandal
Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse wird die Daimler AG immer häufiger zu Schadensersatz verurteilt. Dieselfahrer, die wegen den Manipulationen an ihren Fahrzeugen gegen den Autohersteller juristisch vorgehen, erhalten mehrere tausende Euros als Entschädigung ausgezahlt. Inzwischen wurden die positiven Urteile auch von mehreren Oberlandesgerichten bestätigt. So hat beispielsweise das Oberlandesgericht Naumburg am 18.09.2020 die Daimler AG zu einem Schadensersatz von knapp 26.000 EUR verurteilt. Am 05.11.2020 verurteilte das Oberlandesgericht Köln die Daimler AG, an den Kläger 53.813,18 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.06.2019 zu bezahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe eines Mercedes Benz. In dem letztgenannten Urteil heißt es: „Durch den Einbau der unzulässigen Abschalteinrichtung hat die Beklagte das KBA bewusst getäuscht und sich damit zugleich gegenüber dem Kläger sittenwidrig verhalten.“
Immer mehr Gerichte und Gerichtsbezirke erkennen in den Mercedes-Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen. Somit steigen die Chancen für Autofahrer auch Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Unsere Anwälte raten daher allen Mercedes-Dieselfahrern, ihre Ansprüche und die Erfolgsaussichten einer Klage dringend überprüfen zu lassen.
Die BGH-Entscheidung zu dem Mercedes-Abgasskandal wurde mehrfach aufgehoben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte für den 27. Oktober 2020 eine Verhandlung angesetzt. Wenige Tage vor dem Termin hatte der Kläger dann seine Revision zurückgenommen, so dass der BGH keine Grundsatzentscheidung zu Abschalteinrichtungen bei Daimler treffen konnte. Trotz anders lautender Pressemitteilung durch Daimler, gehen Experten davon aus, dass die Parteien sich außergerichtlich geeinigt haben. Die BGH-Entscheidung zu der sittenwidrigen Handlung des Daimler-Vorstandes, sollte der BGH sodann anhand eines anderen Falles im Dezember 2020 entscheiden. Auch diese Verhandlung wurde wenige Tage vor dem Termin ebenfalls aufgehoben. Die Daimler AG versucht hier offensichtlich weiter auf Zeit zu spielen.
Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun die Illegalität der Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren
Am 17. Dezember 2020 bestätigte der Europäische Gerichtshof, Rechtssache C-693/18, dass ein Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellt. Dieses Thermofenster ist in unzähligen Mercedes-Fahrzeugen enthalten. Damit hat der EuGH ein richtungsweisendes Urteil gefällt. In dem Leitsatz der Rechtssache C-693/18 heißt es: „Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen“ Hier gehts zur vollständigen Pressemitteilung.
Somit wurde nun - noch vor der BGH-Entscheidung - an höchster Stelle bestätigt, dass sowohl die bisher verwendeten Abschalteinrichtungen von großen Autoherstellern, wie z.B. VW, Audi, Seat, Skoda, Daimler, BMW, Volvo, usw., als auch deren angebotenen Softwareupdates illegal sind.
Der europäische Gerichtshof stellte klar, dass diese sogenannten Thermofenster illegal sind. Mit dieser Entscheidung steigen die Chancen auf eine Schadensersatzzahlung deutlich, da auch in zahlreichen Mercedes-Dieselfahrzeugen dieses illegale Thermofenster verwendet wurde.
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