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News im Abgasskandal: Europäische Gerichtshof entscheidet zugunsten der Dieselfahrer!

Der EuGH entscheidet am 17.12.2020 zum Dieselskandal, Az.C-693/18.

Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt Illegalität der Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren

Luxemburg, den 17. Dezember 2020, Rechtssache C-693/18. Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Tag ein richtungsweisendes Urteil gefällt. In dem Leitsatz der Rechtssache C-693/18 heißt es: Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen“ Hier gehts zur vollständigen Pressemitteilung.

Somit wurde an höchster Stelle nunmehr bestätigt, dass sowohl die bisher verwendeten Abschalteinrichtungen von großen Autoherstellern, wie z.B. VW, Audi, Seat, Skoda, Daimler, BMW, Volvo, usw., als auch deren angebotenen Softwareupdates illegal sind.

Zuvor haben Autohersteller versucht, die Problematik durch das Aufspielen von Softwareupdates mit einem sogenannten Thermofenster zu umgehen. Der europäische Gerichtshof stellt nun klar, dass diese Thermofenster ebenfalls illegal sind.

Schutzbehauptung: Motorschutz

Das europäische Gericht hat sich auch mit der Schutzbehauptung sämtlicher Autohersteller befasst. Diese behaupten nämlich, dass diese Abschalteinrichtungen zum Erhalt des Motors notwendig seien. Das oberste Gericht entschied hierzu: „Die Tatsache, dass eine solche Abschalteinrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern, kann ihr Vorhandensein nicht rechtfertigen.“

Mithin wird künftig die Schutzbehauptung der Autohersteller, dass das Thermofenster dem Motorschutz diene, nicht mehr weiterhelfen. Folglich steigt mit dieser Entscheidung die Möglichkeit auf eine Schadensersatzzahlung durch den Hersteller.

Softwarebetrug

Mit dieser Entscheidung wird klargestellt, dass der Volkswagenkonzern durch das Aufspielen von Updates bei VW, Audi, Seat, Skoda und Porsche Fahrzeugen eine erneute illegale Abschalteinrichtung verwendet hat. Damit ist an einen weiteren Betrug durch das Softwareupdate zu denken. Mit diesem Argument können Fahrzeugkäufer nach dem Bekanntwerden des Skandals im Jahr 2015 trotz der bisherigen BGH-Rechtsprechung einen Schadensersatzanspruch begründen.

Für Mercedes Fahrzeuge und Fahrzeuge anderer Hersteller bedeutet die aktuelle EuGH Entscheidung, dass die Chance auf Schadensersatz erheblich gestiegen ist.

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