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Autokredit: BGH lässt den Widerruf des Kfz-Darlehens zu. Kläger können sich von der Autofinanzierung befreien.

 
BGH, Urteil vom 27.10.2020, Az. XI ZR 525/19

BGH, Urteil vom 27.10.2020, Az. XI ZR 525/19

Der BGH hat entschieden: Widerruf eines Kfz-Darlehensvertrags oftmals noch Jahre nach Abschluss möglich

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte bereits im April 2020 entschieden, dass der in zahlreichen Kreditverträgen enthaltene Kaskadenverweis dazu führt, dass Verbraucher Jahre später noch ihre Darlehensverträge widerrufen können. Trotz dieser EuGH-Entscheidung hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) bisher anders positioniert.

Doch mit einem aktuellen Urteil vom 27.10.2020, Az. XI ZR 525/19, hat der BGH nunmehr auch entschieden, dass ein Verbraucher einen mit seiner Bank zur Fahrzeugfinanzierung abgeschlossenen Darlehensvertrag auch noch viele Jahre nach Abschluss widerrufen kann.

Rechtliche Würdigung

In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall hat der Kläger seinen Darlehensvertrag und den damit verbundenen Kaufvertrag über einen Pkw mehrere Jahre nach Abschluss gegenüber der Bank widerrufen. Die Bank hat den Widerruf nicht akzeptiert und behauptet, dass eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt und somit der Widerruf bereits verfristet sei.

Der BGH sieht dies jedoch anders. In seinem aktuellen Urteil stellt der BGH nun fest, dass keine rechtmäßige Widerrufsbelehrung erfolgt und der Widerruf damit möglich ist. Die Bank habe den Kläger in ihrer Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen, dass der Widerruf des Darlehens regelmäßig den Widerruf der Restschuldversicherung zur Folge hat. Eine solche Restschuldversicherung hatte der Kläger jedoch nicht abgeschlossen. Bereits diese Widersprüchlichkeit führe zur Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung.

Rechtsfolge

Der BGH kam zu dem Schluss, dass die Widerrufsbelehrung daher falsch ist. Folglich konnte die zweiwöchige Widerrufsfrist auch  nicht zu laufen beginnen, sodass der Kläger seinen Autokreditvertrag auch noch drei Jahre nach dessen Abschluss widerrufen konnte. Bei einem sogenannten verbundenen Vertrag entfällt auch der Kaufvertrag, wenn das Darlehen widerrufen wird. Der Kläger kann sich daher von seinem Kaufvertrag und dem Darlehen lösen. Der Widerruf ist hier eine lukrative Möglichkeit aus dem Kaufvertrag auszusteigen und das gebrauchte Fahrzeug abzugeben.

So funktioniert der Widerruf

Das Widerrufsrecht steht Verbrauchern zu, die ihre Fahrzeuge finanziert oder geleast haben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen oder um einen Benziner oder Dieselfahrzeug handelt.

Soweit Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, kümmern wir uns um die Kostenzusage und werden erst dann tätig, wenn vollständiger Kostenschutz zugesprochen wird.

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