Der BGH hat entschieden: Ansprüche gegen VW weiterhin noch möglich!
Der BGH hat am 21.02.2022 klargestellt, dass die Schadensersatzansprüche gegen die VW AG im Zusammenhang mit dem Motor EA189 nicht verjährt sind.
Aktuell können Sie Ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern geltend machen. Handeln Sie jetzt und bevor Ihre Ansprüche verjähren!
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