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09.09.2021: Neues Urteil vom Europäischen Gerichtshof bestätigt den Autokreditwiderruf

 
EuGH, Urteil vom 09.09.2021, Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20

EuGH, Urteil vom 09.09.2021, Az. C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Widerruf eines Autokreditvertrages noch Jahre nach Abschluss möglich

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte bereits im April 2020 entschieden, dass der in zahlreichen Kreditverträgen enthaltene Kaskadenverweis dazu führt, dass Verbraucher Jahre später noch ihre Darlehensverträge widerrufen können.

Der EuGH hat nun am 09.09.2021 die Widerrufsinformationen vieler Banken für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. An diese Grundsatzentscheidung haben sich nun alle deutschen Gerichte zu halten.

Verbraucher können somit ihre Darlehensverträge auch noch viele Jahre nach Abschluss widerrufen .

Durch den Kreditwiderruf können Sie sich von Ihrem Darlehen frühzeitig lösen und mehrere tausende Euros von der Bank zurückerhalten.

So funktioniert der Widerruf

Das Widerrufsrecht steht Verbrauchern zu, die ihre Fahrzeuge finanziert oder geleast haben. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen oder um einen Benziner oder Dieselfahrzeug handelt.

Soweit Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, kümmern wir uns um die Kostenzusage und werden erst dann tätig, wenn vollständiger Kostenschutz zugesprochen wird.

Wir beraten Sie kostenlos

Sie möchten wissen, ob Sie Ihren Darlehensvertrag oder Leasingvertrag widerrufen können? Wir prüfen Ihren Vertrag kostenlos und informieren Sie über erforderlichen die Schritte.