Der Europäische Gerichtshof bestätigt Illegalität der Abschalteinrichtungen in vielen Dieselfahrzeugen
Luxemburg, den 17. Dezember 2020, Rechtssache C-693/18. Der Europäische Gerichtshof hat am heutigen Tag ein richtungsweisendes Urteil gefällt. In dem Leitsatz der Rechtssache C-693/18 heißt es: „Ein Hersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen von Fahrzeugen verbessert, um ihre Zulassung zu erreichen“
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