Motorrechte erzielt weiteren Erfolg vor dem Oberlandesgericht Bremen gegen die VW AG
Motorrechte erzielt ein wegweisendes Urteil vor dem OLG Bremen. Der Kläger erhält von Volkswagen als Fahrzeugherstellerin Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb eines gebrauchten Dieselfahrzeuges. Besonderheit in diesem Fall: Der Kläger erwarb sein Fahrzeug erst im Jahr 2016 und somit nach der Bekanntmachung des VW-Skandals und nach den Berichterstattungen über den Abgasskandal.
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